Rechtsprechung
   OLG Dresden, 16.09.2015 - 10 W 879/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,32376
OLG Dresden, 16.09.2015 - 10 W 879/15 (https://dejure.org/2015,32376)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16.09.2015 - 10 W 879/15 (https://dejure.org/2015,32376)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16. September 2015 - 10 W 879/15 (https://dejure.org/2015,32376)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,32376) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Turnhalle als Asylbewerberunterkunft: Welches Gericht ist für eine Abwehrklage zuständig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Zuständiges Gericht bei Abwehrklage gegen Asylbewerberunterkunft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anwohner klagen gegen Flüchtlingsunterkunft

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwaltungsgericht für Anwohnerklagen gegen Flüchtlingsunterkunft zuständig (IMR 2016, 29)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 96
  • NZM 2016, 179
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus OLG Dresden, 16.09.2015 - 10 W 879/15
    Denn der Antragsgegner betätigt sich nicht wie jeder andere Grundstückseigentümer auf dem Gebiete des Privatrechts und betreibt insbesondere nicht eine Asylunterkunft mit den Mitteln des Privatrechts (BGH NJW 1993, 1656).
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 16.09.2015 - 10 W 879/15
    Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich oder privat-rechtlich ist, richtet sich, wenn eine ausdrücklich gesetzliche Rechtswegzuweisung fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (BGH NJW 1986, 2359).
  • BGH, 19.12.2002 - I ZB 24/02

    Rechtsweg für Ansprüche gegen eine Ersatzkasse wegen Werbung für den Bezug von

    Auszug aus OLG Dresden, 16.09.2015 - 10 W 879/15
    Die sofortige Beschwerde ist gemäß § 17a Abs. 4 S. 3 GVG statthaft (zur Anwendbarkeit des § 17a GVG im Eilverfahren vgl. BGH NJW 2003, 1194) und zulässig innerhalb der Frist des § 17a Abs. 4 S. 3 GVG i.V.m. § 569 Abs. 1 S. 1 ZPO eingelegt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.1990 - 21 A 801/88

    Ansprüche auf Schadensausgleich; Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges;

    Auszug aus OLG Dresden, 16.09.2015 - 10 W 879/15
    Bei der Beurteilung der maßgeblichen Natur des Rechtsverhältnisses sind im Zweifel auch Gesichtspunkte der Sachnähe zu öffentlich-rechtlichen oder privat-rechtlichen geregelten Rechtsverhältnissen bzw. Ansprüchen zu berücksichtigen (vgl. BAG NJW 1990, 3226).
  • LG Leipzig, 24.08.2015 - 5 O 2335/15
    Auszug aus OLG Dresden, 16.09.2015 - 10 W 879/15
    Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 24.08.2015, Az.: 5 O 2335/15, wird zurückgewiesen.
  • VG Hamburg, 04.04.2024 - 12 E 1273/24

    Mögliche Verletzung des Gebietserhaltungsanspruchs: Keine einstweilige Anordnung!

    Ein nachbarrechtlicher Abwehranspruch unterliegt als öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch der verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeit, wenn die störenden Beeinträchtigungen von (öffentlich-rechtlich organisierten) Einrichtungen des Staates in Ausübung schlichthoheitlicher Tätigkeiten oder Aufgaben ausgehen und zu diesen in einem Funktionszusammenhang stehen (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 16.9.2015, 10 W 879/15, juris Rn. 12; VGH Mannheim, Urt. v. 23.5.2014, 10 S 249/14, juris Rn. 19; VG Ansbach, Urt. v.19.7.2011 AN 15 K 11.01276, juris Rn. 36).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht